Allgemeine Geschäftsbedingungen

Unsere AGB für die Anmietung einer unserer Ferienwohnungen.  Anbei befinden sich ein paar Regeln, die unserem und Ihrem rechtlichen Schutze dienen. Ausnahmen oder Einwände können besprochen werden.

1. Vertragsabschluss:
Ein verbindlicher Mietvertrag kommt zu Stande, indem wir Ihre Buchung (telefonisch, per Post, Fax oder E- Mail) annehmen und Sie hierüber durch Überweisung einer Buchungsbestätigung informieren.

2. Gästezahl / Nutzung:
Die Wohnungen sind für eine maximale Personenzahl ausgelegt, die Sie der Wohnungsbeschreibung entnehmen können. Die Anzahl der Gäste wird bei Buchung angemeldet. Eventuelle weitere Übernachtungsgäste müssen 24 Stunden vorher beim Vermieter angekündigt werden. Eine Weitervermietung/ Untervermietung oder anderweitige, gar gewerbliche Nutzung ist nicht zulässig.

3. Anreise / Abreise:
Das Appartement steht am Anreisetag ab 15:00 Uhr zur Verfügung. Die Schlüsselübergabe erfolgt nach Vereinbarung. Die Abreise muss bis 10:00 Uhr erfolgen. Bezüglich der im Vertrag vereinbarten Mietzeit gelten der An- und Abreisetag jeweils als voller Tag.

4. Mietpreis:
Als Mietpreis gilt der im Buchungsformular vereinbarte Endpreis. Im Mietpreis sind die Miete und alle Nebenkosten wie Wasser und Strom enthalten. Bettwäsche, Handtücher, wöchentliche Reinigung und Wäschewechsel können auf Wunsch gegen Gebühr bereitgestellt werden.

5. Zahlung:
Spätestens 14 Tage nach Erhalt der Buchungsbestätigung ist eine Anzahlung von 30% der Mietsumme auf das genannte Konto zu überweisen. Nichtzahlung der Anzahlung gilt als Rücktritt des Mieters. Der restliche Mietpreis ist bis spätestens 14 Tage vor Mietbeginn zu entrichten. Liegen zwischen dem Tag des Vertragsabschlusses und dem Tag des Mietbeginns weniger als 14 Tage, ist der gesamte Mietpreis sofort nach Vertragsabschluss auf das genannte Konto zu überweisen oder – nach Vereinbarung – bei Ankunft vor Bezug des Appartements in bar zu entrichten. Nichtzahlung des Mietpreises bis zum Mietbeginn kommt in diesem Fall einer Stornierung gleich, es entfällt der Anspruch auf Nutzung des Appartements und 100% des vereinbarten Mietpreises werden fällig. Bei einer Vertragsdauer mehr als 1 Monat (Langzeitmiete) besteht Zahlungspflicht für die gesamte vereinbarte Mietdauer.

6. Kurtaxe:
Wird von der Gemeinde Waldstetten nicht erhoben.

7. Kaution
Die Kaution in Höhe von 100,00 € wird direkt vor Ort im voraus fällig. Nach einwandfreier Rückgabe der Mietsache und Schlüsseln wird die Kaution am Abreisetag umgehend an Mieter zurückbezahlt.

8. Rücktritt / Umbuchung / Ersatzmieter:
Der Mieter kann jederzeit vom Mietvertrag zurücktreten, eine Umbuchung oder Ersatzmieter stellen. Die Erklärung zu Rücktritt/ Umbuchung/ Ersatzmieter ist von dem Tage an wirksam, an dem sie schriftlich ( per Post, Fax oder E-Mail ) eingeht. Bei einem Rücktritt wird eine Rücktrittspauschale verrechnet, die (soweit vom Mieter kein Ersatzmieter gestellt wird ) in Prozent wie folgt berechnet wird:

  • bis 30 Tage vor Mietbeginn 25% des Mietpreises
  • bis 14Tage vor Mietbeginn 50% des Mietpreises
  • bis 2 Tage bis vor Mietbeginn 80% des Mietpreises
  • bei Nichtantritt – 100% des Mietpreises

Bei einer bereits geleisteten Mietvorauszahlungen wird der Restbetrag erstattet. Bei Nichtanreise ohne vorherige rechtzeitige Benachrichtigung behält der Vermieter das Recht (24 Stunden nach Anreisetermin), das Appartement weiter zu vermieten. Ein Recht auf Bezug des Objektes besteht dann nicht mehr. Bei früherer Abreise verfällt die geleistete Zahlung für die gebuchte Zeit.

Werden auf Wunsch des Mieters Änderungen in Bezug auf den Anreisetermin (Umbuchung) vorgenommen oder lässt sich der Mieter durch einen anderen Mieter ersetzen, werden für effektive Kosten (Arbeitsaufwand,Telefon…) eine pauschale Bearbeitungsgebühr von 20,00 Euro pro Auftrag in Rechnung gestellt.

Sämtliche Änderungen werden zur Stärkung der Rechtssicherheit schriftlich bestätigt.

9. Nichtbereitstellung:
Der Vermieter ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung des Appartements infolge höherer Gewalt oder aus Gründen, die der Vermieter zu vertreten hat dem Gast eine schon gezahlte Miete zu erstatten.


10. Schadenmeldung / Haftungsregelungen:

Der Mieter ist verpflichtet, jegliche Schäden ( z. B. Glasbruch, Defekt eines Möbelstückes ect.), die während der Mietzeit entstanden sind bei Rückgabe des Appartement anzuzeigen. Er haftet selbst für verursachte Schäden im/ am Appartement während seiner Nutzung in voller Höhe. Bei Verlust von Schlüsseln werden die Schlosszylinder aus Sicherheitsgründen ausgetauscht. Der Mieter hat für die dadurch entstehende Kosten aufzukommen. Der Vermieter haftet nicht für den Verlust und/ oder die Zerstörung von persönlichen Gegenständen des Mieters. Für kurzfristigen Ausfall von öffentlicher Versorgung wie Strom, Wasser, Gas kann der Vermieter nicht haftbar gemacht werden, eine Preisminderung ist ausgeschlossen. Das Gleiche gilt für höhere Gewalt.

11. Reklamationen:
Stellt der Mieter bei Bezug des Appartement fest, dass diese nicht der Beschreibung entspricht bzw. stellt er Mängel fest, so ist er verpflichtet, diese unverzüglich (spätestens jedoch nach 3 Tagen) zu melden. Nach Ablauf dieser Frist können hieraus entstehend Ansprüche an der Vermieter nicht mehr gelten gemacht werden. Mängel werden in der Regel sofort beseitigt.

12. Tiere:
Haustiere nur nach vorhergehender Absprache erlaubt.

13. Rauchen:
Das Rauchen in der Wohnung ist grundsätzlich verboten. Das Rauchen ist am Balkon oder vor der Haustür möglich.

14. Zuwiderhandlung:
Bei Zuwiderhandlung behält sich der Vermieter vor, das Mietverhältnis zu beenden ohne Rückzahlung bereits gezahlter Beträge. ggf. entstehende Schadensersatzansprüche behält sich der Vermieter vor.

15. Sonstiges / Allgemeines:
Die Hausordnung des Gebäudes ist Bestandteil dieses Vertrages. Der Vermieter ist berechtigt, das Appartement bei Bedarf, z.B. für kurzfristig notwendig gewordene Reparaturen oder zur Überprüfung des vertragsgemäßen Gebrauchs zu betreten. Die Benutzung der Wege zum Appartement, dies schließt sowohl die Außenanlage als auch Treppenhaus ein, erfolgt auf eigene Gefahr.

16. Salvatorische Klausel:
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt nicht die Wirksamkeit den gesamten Regelungen dieser AGB. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Schwäbisch Gmünd.

aufgestellt: 01.11.2013